Jugendordnung

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (-Junioren und Junge Reiter-) und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugend tätigen Mitarbeiter/innen bilden die Vereinsjugend im Reitverein Atzhausen e. V. 

§ 2 Aufgaben und Ziele

Die Vereinsjugend ist jugend-und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Verein unterstützt und koordiniert und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden. 

§ 3 Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und wählt den Vereinsjugendausschuss.

Dieser besteht aus:

  • der oder dem Vereinsjugendwart/in
  • deren oder dessen Vertreter
  • der oder dem Jugendkassier/erin
  • weiteren Mitarbeiter/innen

Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf ein Jahr gewählt; gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Der Vereinsjugendwart ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsvorstand und vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen. Er oder sie leitet die Jugendausschusssitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.

§ 5 Jugendkasse

Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen. Die Jugendkasse wird vom Jugendausschuss geführt.

§ 6 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung muss von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Vereinvorstand mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung bzw. Änderungen  der Jugendordnung tritt/treten mit der Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft. 

§ 7 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung