Übungsleiter/innen können Nichtmitgliedern bis zu zwei Probe-Reitstunden pro Person erteilen. Voraussetzung ist die vorherige Unterzeichnung der Enthaftungserklärung durch den/die Reiter/in bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigten. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht erfordert eine Vereinsmitgliedschaft.